Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präventionszentrum Schaumburg
Träger: Stadthagen.Gesunde Stadt. Für Alle. GmbH
Niedernstr. 50, 31655 Stadthagen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Kurse, Veranstaltungen, Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote des Präventionszentrums Schaumburg, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b) Vertragspartner ist die Stadthagen. Gesunde Stadt. Für Alle. GmbH, Niedernstr. 50, 31655 Stadthagen, als Trägerin des Präventionszentrums Schaumburg
c) Das Präventionszentrum Schaumburg erbringt insbesondere:
d) Präventionsleistungen und Gesundheitskurse nach § 20 SGB V, soweit diese entsprechend zertifiziert oder als solche ausgewiesen sind.
e) Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI, soweit eine Anerkennung nach dem jeweils geltenden Landesrecht vorliegt.
f) private Entlastungs-, Beratungs-, Begleitungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
g) ergänzende Veranstaltungen, Kurse, Workshops sowie Informations- und Bildungsangebote im Bereich Gesundheit, Prävention, Pflege, Teilhabe, Alltag, Bewegung, Ernährung, Entspannung, Lebensqualität und Gesundheitskompetenz.
h) Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden, Auftraggeberinnen und Auftraggebern oder Kostenträgern gelten nur, wenn das Präventionszentrum Schaumburg ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungen des Präventionszentrums Schaumburg
a) Art, Umfang, Dauer, Ort, Zielgruppe, Teilnahmevoraussetzungen und Inhalte der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Kursplan, dem Angebot, der Anmeldebestätigung, dem Betreuungs- oder Dienstleistungsvertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
b) Die Leistungen dienen der Prävention, Gesundheitsförderung, Alltagsunterstützung, Entlastung, Aktivierung, Stabilisierung, Beratung und Befähigung. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, medizinische Behandlung, Psychotherapie, Pflegeberatung im sozialrechtlichen Sinne, Behandlungspflege oder Notfallversorgung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
c) Bei Leistungen nach § 45a SGB XI richtet sich der Leistungsumfang zusätzlich nach der jeweiligen Anerkennung, den landesrechtlichen Vorgaben, den Vorgaben der Pflegekassen sowie den im Einzelfall vereinbarten Leistungen.
d) Private Entlastungsleistungen werden unabhängig von einer Kostenerstattung durch Kranken-, Pflege- oder sonstige Kostenträger erbracht, sofern keine ausdrückliche Kostenübernahme, Abtretung oder Abrechnungsvollmacht vereinbart wurde.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
a) Anmeldungen zu Kursen, Veranstaltungen und Einzelangeboten sollen möglichst bis zwei Wochen vor Beginn schriftlich, per E-Mail, über ein Anmeldeformular, über die Internetseite oder in anderer vom Präventionszentrum Schaumburg angebotener Form erfolgen.
b)Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern freie Plätze oder Kapazitäten vorhanden sind.
c)Die Anmeldung ist verbindlich. Sie wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Präventionszentrum Schaumburg die Anmeldung schriftlich, per E-Mail oder in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
d)Ist ein Kurs, eine Veranstaltung oder ein Angebot ausgebucht, kann eine Aufnahme auf eine Warteliste erfolgen. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht hierdurch nicht.
e)Bei Leistungen für pflegebedürftige Personen, Minderjährige oder Personen mit rechtlicher Betreuung muss die Anmeldung durch die leistungsberechtigte Person selbst, deren gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigte oder eine hierzu berechtigte Person erfolgen.
4. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
a) Teilnehmende und Auftraggebende sind verpflichtet, alle für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, relevante Diagnosen, Pflegegrade, Allergien, Mobilitätseinschränkungen, kognitive Einschränkungen, Infektionsrisiken, besondere Unterstützungsbedarfe, Notfallkontakte sowie bestehende ärztliche oder pflegerische Hinweise.
b) Die Teilnahme an Bewegungs-, Gesundheits- und Präventionsangeboten erfolgt in eigener Verantwortung. Bei bestehenden Erkrankungen, akuten Beschwerden, Schwangerschaft, erheblicher körperlicher Einschränkung oder Unsicherheit über die gesundheitliche Eignung ist vor Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
c) Das Präventionszentrum Schaumburg ist berechtigt, eine Teilnahme abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, erforderliche Informationen fehlen oder die sichere Durchführung der Leistung nicht gewährleistet werden kann.
d) Besondere Bedarfe im Hinblick auf Barrierefreiheit, Kommunikation, Assistenz, Sprache, Mobilität oder Teilhabe sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit eine angemessene Berücksichtigung geprüft werden kann.
5. Durchführung von Kursen, Veranstaltungen und Leistungen
a)Dauer, Inhalt, Ablauf und Ort einer Leistung richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung, den Kursplänen, Anmeldeunterlagen oder individuellen Vereinbarungen.
b) Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Durchführung, eine bestimmte Kursleitung, Betreuungsperson, Referentin oder einen bestimmten Referenten, einen bestimmten Raum oder einen bestimmten Leistungsort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
c) Das Präventionszentrum Schaumburg ist berechtigt, Leistungen in Präsenz, digital, hybrid, in Gruppen, einzeln, in eigenen Räumen, bei Kooperationspartnern, im häuslichen Umfeld oder an anderen geeigneten Orten durchzuführen, sofern dies der jeweiligen Leistungsart entspricht und zumutbar ist.
d) Bei digitalen oder hybriden Angeboten sind Teilnehmende selbst für eine geeignete technische Ausstattung, Internetverbindung und störungsarme Umgebung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6. Kursgebühren, Preise und Zahlung
a) Die Höhe der Kursgebühren, Teilnahmeentgelte oder Vergütungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Preisliste, dem individuellen Angebot, der Anmeldebestätigung oder dem Vertrag.
b) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Bruttopreise. Sofern Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht werden oder Umsatzsteuer anfällt, wird dies auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
c) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Fehlt eine Zahlungsfrist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
d) Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend gemacht werden.
e) Eine Teilnahmebescheinigung, Erstattungsbescheinigung oder sonstige Bestätigung kann von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden, soweit dem keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
7. Erstattung durch Krankenkassen, Pflegekassen und sonstige Kostenträger
a) Für Präventionskurse nach § 20 SGB V kann je nach Kurs, Zertifizierung, Krankenkasse und individueller Satzungsregelung eine teilweise oder vollständige Erstattung durch die Krankenkasse möglich sein. Das Präventionszentrum Schaumburg übernimmt keine Garantie für eine Kostenübernahme oder Erstattung.
b) Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, vor Kursbeginn mit ihrer Krankenkasse zu klären, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist.
c) Bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI kann eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag oder über andere hierfür vorgesehene Ansprüche möglich sein. Voraussetzung hierfür sind insbesondere ein bestehender Leistungsanspruch, die Einhaltung der Vorgaben der Pflegekasse und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
d) Eine Direktabrechnung mit Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern erfolgt nur, wenn dies vom Präventionszentrum Schaumburg angeboten wird und die hierfür erforderlichen Vollmachten, Abtretungserklärungen, Nachweise und Bewilligungen vollständig vorliegen.
8. Termine für Einzel-, Beratungs- und Entlastungsleistungen
a) Termine für Einzel-, Beratungs-, Begleitungs- und Entlastungsleistungen werden individuell vereinbart.
b) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist das Präventionszentrum Schaumburg unverzüglich zu informieren.
c) Absagen sollen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen erhebt das Präventionszentrum Schaumburg eine Ausfallvergütung in Höhe der gesamten Kursgebühr, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann und kein wichtiger Grund für die Absage vorliegt. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) Bei akuter Erkrankung, Notfall, Krankenhausaufnahme oder vergleichbaren wichtigen Gründen wird das Präventionszentrum Schaumburg gemeinsam mit der betroffenen Person eine angemessene Lösung suchen.
e) Lehnt ein Kostenträger die Kostenübernahme ganz oder teilweise ab, bleibt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Rücktritt, Abmeldung und Stornierung bei Kursen und Veranstaltungen
a) Abmeldungen und Rücktrittserklärungen müssen dem Präventionszentrum Schaumburg in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, zugehen.
b) Bei ein- oder mehrtägigen Kursen, Seminaren und Veranstaltungen ist eine Abmeldung bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei möglich.
c) Bei Weiterbildungs-, Kurs- oder Veranstaltungsangeboten mit einer Dauer von mehr als sieben Tagen ist eine Abmeldung bis sechs Wochen vor Beginn kostenfrei möglich.
d) Bei späterer Abmeldung kann eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Kurs- oder Veranstaltungskosten unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen berechnet werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung können 100 Prozent der Kosten berechnet werden, soweit kein Ersatzteilnehmender gestellt wird und dem Präventionszentrum Schaumburg entsprechende Aufwendungen oder Einnahmeausfälle entstehen.
e) Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
f) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Zustimmung des Präventionszentrums Schaumburg möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
a) Sofern ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
b) Über ein bestehendes Widerrufsrecht, dessen Bedingungen, Fristen und Verfahren informiert das Präventionszentrum Schaumburg gesondert in einer Widerrufsbelehrung.
c) Wünscht die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann im Fall eines späteren Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11. Absage, Änderungsvorbehalt und Warteliste
a) Das Präventionszentrum Schaumburg kann Kurse, Veranstaltungen oder Leistungen absagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, eine Durchführung aus organisatorischen, personellen, fachlichen, wirtschaftlichen (zu geringe Ameldezahlen), gesundheitlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
b) Das Präventionszentrum Schaumburg ist berechtigt, Veranstaltungen zeitlich oder örtlich zu verlegen, Inhalte in zumutbarem Umfang anzupassen, digitale oder hybride Durchführungsformen zu wählen, Kursleitungen oder Referierende auszutauschen oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Charakter der Leistung erhalten bleibt.
c) Absagen oder Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Bereits gezahlte Entgelte werden bei vollständiger Absage erstattet, sofern kein Ersatztermin angeboten und angenommen wird.
d) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit der Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
12. Teilnahmebescheinigungen und Nachweise
a) Teilnahmebescheinigungen, Erstattungsnachweise oder sonstige Bescheinigungen werden ausgestellt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können insbesondere eine regelmäßige Teilnahme, die vollständige Bezahlung der Kursgebühr oder die Erfüllung von Dokumentationspflichten gehören.
b) Bei Präventionskursen nach § 20 SGB V gelten zusätzlich die jeweiligen Vorgaben der Zertifizierung, der Krankenkassen und der Zentralen Prüfstelle Prävention, sofern einschlägig.
c) Ein Anspruch auf eine Bescheinigung besteht nur für tatsächlich wahrgenommene und dokumentierte Leistungen.
13. Leistungsgrenzen bei Entlastungs- und Unterstützungsleistungen
a) Entlastungs- und Unterstützungsleistungen dienen der alltagsnahen Unterstützung, Begleitung, Aktivierung, Betreuung und Entlastung.
b) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart:
- medizinische Behandlungspflege,
- Grundpflege im Sinne körperbezogener Pflegemaßnahmen,
- ärztliche, therapeutische oder psychotherapeutische Leistungen,
- Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung,
- schwere Reinigungs-, Renovierungs-, Garten-, Handwerks- oder Transportleistungen,
- Notfall- oder Kriseninterventionen,
- Leistungen, die die Sicherheit der unterstützten Person, der Mitarbeitenden oder Dritter gefährden.
c) Das Präventionszentrum Schaumburg kann Leistungen ablehnen oder abbrechen, wenn die vereinbarte Leistung die Grenzen des Angebots überschreitet, unzumutbare Risiken bestehen oder eine fachlich geeignete Versorgung auf anderem Wege erforderlich ist.
14. Hausordnung, Hygiene und respektvolles Miteinander
a) Teilnehmende, Angehörige, Besucherinnen und Besucher sowie Auftraggebende verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und wertschätzenden Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Mitarbeitenden, Kursleitungen und Kooperationspartnern.
b) Die jeweils geltenden Haus-, Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensregeln sind einzuhalten.
c) Personen mit akuten ansteckenden Erkrankungen, Fieber, schweren Erkältungssymptomen oder vergleichbaren Gesundheitsrisiken dürfen an Präsenzangeboten nur teilnehmen, wenn keine Gefährdung anderer Personen zu erwarten ist. Das Präventionszentrum Schaumburg kann in solchen Fällen die Teilnahme verweigern oder einen Ersatztermin anbieten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
d) Bei erheblichen Störungen, Gefährdungen, wiederholten Regelverstößen oder respektlosem Verhalten kann das Präventionszentrum Schaumburg Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Vergütungsansprüche bleiben bestehen, soweit der Ausschluss von der betroffenen Person zu vertreten ist.
15. Urheberrechte und Nutzungsrechte
a) Alle vom Präventionszentrum Schaumburg bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Handouts, digitalen Materialien, Videos, Audioinhalte, Kurskonzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
b) Die Nutzung ist ausschließlich für eigene, private oder im Rahmen des jeweiligen Angebots vorgesehene Zwecke gestattet.
c) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, kommerzielle Nutzung oder Weiterveräußerung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Präventionszentrums Schaumburg nicht zulässig.
d) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während Kursen, Veranstaltungen oder Beratungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Präventionszentrums Schaumburg und der betroffenen Personen zulässig.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
a) Das Präventionszentrum Schaumburg verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
b) Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Anmeldung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Dokumentation, Qualitätssicherung, Kommunikation mit Kostenträgern und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
c) Gesundheits-, Pflege- und Sozialdaten werden besonders vertraulich behandelt und nur verarbeitet oder weitergegeben, soweit dies zur Leistungserbringung, Abrechnung, Dokumentation, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich ist.
d) Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Präventionszentrums Schaumburg. Link zu Datenschutz: Datenschutz
17. Haftung
a) Das Präventionszentrum Schaumburg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Präventionszentrum Schaumburg nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
d) Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände, Hilfsmittel, Geräte oder sonstige persönliche Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vom Präventionszentrum Schaumburg vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
e) Teilnehmende haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
18. Qualitätssicherung, Dokumentation und Rückmeldungen
a) Das Präventionszentrum Schaumburg kann Leistungen dokumentieren, evaluieren und zur Qualitätssicherung auswerten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
b) Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge können jederzeit an das Präventionszentrum Schaumburg gerichtet werden. Ziel ist eine zeitnahe, wertschätzende und lösungsorientierte Bearbeitung.
c) Bei Leistungen nach § 45a SGB XI können besondere Dokumentations-, Nachweis- und Qualitätspflichten bestehen. Auftraggebende und Leistungsberechtigte wirken an der hierfür erforderlichen Dokumentation mit.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltung
a) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Präventionszentrums Schaumburg ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
20. Verbraucherstreitbeilegung
a) Das Präventionszentrum Schaumburg ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
21. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
c) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
22. Kontakt
Präventionszentrum Schaumburg
Träger: Stadthagen.Gesunde Stadt. Für Alle. GmbH
Niedernstr. 50
31655 Stadthagen
Telefon: 05721.9804888
E-Mail: fit@stadthagen-gesundestadt.de
Internet: Home
